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AfA nachträglich nutzen: Geht das auch bei alten Immobilien?

Viele Eigentümer besitzen ihre Immobilie seit Jahrzehnten und haben nie über steuerliche Abschreibung nachgedacht. Die Frage taucht deshalb häufig auf: Kann man AfA auch nach vielen Jahren noch nutzen? Hier finden Sie eine verständliche Einordnung.


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AfA nachträglich nutzen: Geht das auch bei alten Immobilien?

Viele Immobilien befinden sich seit Jahrzehnten im Familienbesitz. In vielen Fällen wurde die steuerliche Abschreibung nie bewusst genutzt oder nur teilweise berücksichtigt.

Deshalb stellen sich Eigentümer häufig eine wichtige Frage: Kann ich auch nach vielen Jahren noch eine AfA geltend machen?

Die konkrete steuerliche Bewertung erfolgt immer über Steuerberater. Eine Ersteinschätzung kann jedoch helfen zu prüfen, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten grundsätzlich interessant sein könnte.

Typische Situationen

  • Immobilie seit vielen Jahren im Familienbesitz
  • Haus oder Wohnung wurde geerbt
  • AfA wurde bisher nie bewusst genutzt
  • Immobilie wurde früher selbst genutzt und später vermietet

Gerade bei älteren Gebäuden kann eine Prüfung sinnvoll sein, da sich Bauzustand und technische Lebensdauer über Jahrzehnte verändern.


Warum die Restnutzungsdauer entscheidend ist

Die steuerliche Abschreibung basiert grundsätzlich auf einer angenommenen Nutzungsdauer eines Gebäudes. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann helfen, die tatsächliche technische Lebensdauer realistischer einzuordnen.

  • Baujahr und Bauweise
  • Modernisierungsgrad
  • baulicher Zustand
  • Nutzung der Immobilie

Mehr zur Funktionsweise finden Sie hier: Restnutzungsdauer einfach erklärt.


Wann eine Prüfung besonders sinnvoll sein kann

Ältere Gebäude

Bei älteren Immobilien kann die tatsächliche Nutzungsdauer von den gesetzlichen Annahmen abweichen.

Langjähriger Besitz

Viele Eigentümer haben ihre Immobilie seit Jahrzehnten und haben steuerliche Möglichkeiten nie überprüft.

Kapitalanlage

Bei vermieteten Immobilien kann eine höhere AfA die Liquidität verbessern.

Wenn Sie schnell einordnen möchten, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt, finden Sie hier eine klare Orientierung: Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?.

Und wenn Sie den Effekt rechnerisch greifbar machen wollen: AfA-Beispielrechnung.


Häufige Fragen

Kann ich AfA auch nutzen, wenn ich die Immobilie schon lange besitze?

Ob und in welchem Umfang Abschreibung möglich ist, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab. Die konkrete Einordnung erfolgt über Steuerberater.

Spielt das Baujahr eine Rolle?

Ja. Baujahr, Zustand und Modernisierung beeinflussen die technische Lebensdauer eines Gebäudes.


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