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Absicherung bei Verkauf einer Immobilie gegen Falschberatung

Warum auf Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Kauf und Verkauf einer Immobilie achten?


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Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Immobilie über einen Makler nur dann gekauft bzw. verkauft werden sollten, wenn dieser über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

Sie sichert den Käufer und Verkäufer vor falscher Beratung oder fehlerhafter Angaben seitens des Immobilienmaklers ab. Für die Zulassung zur Berufsausübung benötigt der Immobilienmakler den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht derzeit nicht.

Ohne Versicherung haftet er im Zweifelsfall auch bis in sein privates Vermögen hinein für alle Schäden, die mit einer Versicherung abgedeckt wäre. Immobilienmakler mit Versicherung haben die gleichen Provisionsvorgaben wie Makler ohne genannte Versicherung. 

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Diese Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben für Personen oder Firmen, die sich aus beruflichen Gründen mit fremden Vermögensinteressen beschäftigen. Das sind hauptsächlich Personen, die sich im Dienstleistungssektor befinden und dort mit einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben befasst sind:

Beratung
Beurkundung
Begutachtung
Prüfung
Verwaltung
Vollstreckung
Aufsichtsführung
Vertragsfindung

Diese Tätigkeiten stehen immer im Zusammenhang mit echten Vermögenswerten, daher fallen unter anderem die folgenden Berufsgruppen in diese Pflichtversicherung. Nicht alle hier aufgelisteten Berufsgruppen unterliegen der Pflichtversicherung. Beim Immobilienmakler etwa, ist es aber ratsam, eine solche Versicherung abzuschließen. 

Notare
Ärzte
Architekten
Rechtsanwälte
Steuerberater
Berufsbetreuer
Immobilienmakler
Heilpraktiker
Wirtschaftsprüfer
 

Welche Vermögensschäden sind bei einem Immobilienverkauf versichert?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist gezielt für die Vermögensschäden eingeführt worden. Anders als die normale Haftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, sind mit dieser Versicherung alle Mitarbeiter des Betriebes und die Geschäftsführung während ihrer betrieblichen Tätigkeit abgesichert. 

Generell ist der Immobilienmakler über ein breites Spektrum hinweg abgesichert. Zu den Schäden, die regelmäßig über die Versicherung geltend gemacht werden, gehören unter anderem:

  • Die fehlerhafte Wertermittlung der betreffenden Immobilie
  • Fehler bei der Vertragserstellung bei Pacht, Vermietung oder Verkauf der betreffenden Immobilie
  • mangelhaft bewertete Wertermittlung, wobei dem Beratenden ein Schaden entsteht
  • Mangelhafte Bonitätsprüfung durch den Immobilienmakler, die Zahlungsausfälle nach sich zieht
  • Eintretende Schäden durch Terminversäumnisse oder überschrittene Fristen
  • Weitergabe von unvollständigen Auskünften und Informationen
  • Ein Nachteil des Geschädigten, durch vergessene oder zu spät eingereichte Anträge durch den Immobilienmakler
  • schlichte Rechenfehler im gesamten Betreuungsprozess
  • Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten
  • Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
  • Schäden durch selbst reproduzierende schadhafte Viren, Würmer oder Trojanische Pferde
  • Ansprüche aus Veröffentlichungen im Bereich Werbung und Marketing für das eigene Unternehmen
  • Verlust von Dokumenten
  • Reputationsschäden
  • Beschädigung oder Zerstörung der Webseite des Immobilienmaklers

 

Welche Sorgfaltspflichten hat ein Immobilienmakler?

  • Prüfung der Informationen von Verkäufer mittels beruflicher Expertise auf Plausibilität
  • Information an den Käufer über alle Umstände, die für die Kaufentscheidung bedeutend sein können


Die Versicherung entbindet den Immobilienmakler nicht vor äußerster Sorgfaltspflicht bei allen Beratungsleistungen am Kunden. 

Welche Leistungen sind nicht versichert?

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, hat auch das Leistungsspektrum der Berufshaftpflicht für Immobilienmakler seine Grenzen und schließt unter anderem folgende Schäden von der Haftung aus:

  • Ansprüche aus wissentlicher Pflichtverletzung oder wissentlicher Abweichung von gültigem Gesetz
  • Ansprüche aus Vertragsgarantien, Erfolgszusagen oder auf Vertragserfüllung
  • Ansprüche der mitversicherten Personen gegeneinander
  • Ansprüche aus Geldbußen, Geldstrafen oder Entschädigungen
  • Ansprüche wegen Abhandenkommen von Geld, geldwerten Zeichen oder Wertsachen
  • Alle Ansprüche, die aus Schäden entstehen, die auf Asbest, asbesthaltigen Substanzen oder asbesthaltigen Erzeugnissen beruhen
  • Ansprüche aus Schäden, die durch Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg oder Terrorismus verursacht oder vergrößert werden
  • Architekten- und Ingenieurrisiko, das Ansprüche aus der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur entstehen. Insbesondere wegen Planung, Konstruktion, Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten sowie die Bauüberwachung. 

Es besteht kein Anspruch auf die Erbringung der geschuldeten Leistung, sowie auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Auch aus dem Rücktritt aus einem mit dem Immobilienmakler abgeschlossenen Vertrag sowie die Rückabwicklung eines solchen Vertrages besteht kein Versicherungsschutz. 

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die adäquate Absicherung von Vermögensschäden basiert auf einer guten Kalkulation der Versicherungssumme. Die Kalkulation wird auf Basis der folgenden Werte durchgeführt:

  • Bewertung der betreffenden Immobilie und Wertfindung sowie die Entwicklung des Verkehrswertes
  • Bewegte Gesamtwerte
  • Anzahl der durchschnittlichen Immobilienbewegungen
  • Gewählte Selbstbeteiligung
  • Jahresumsatz
  • Betriebsgröße und/oder Anzahl Mitarbeiter
  • Weitere Faktoren, gemessen am Angebot und am Verantwortungsbereich des Immobilienmaklers

 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Versicherungssumme lieber höher anzusetzen, damit alle Schadensersatzansprüche inklusive Gerichts- und Anwaltskosten abgesichert sind. Denn eventuelle Differenzen muss der Makler aus eigener Tasche bezahlen. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro abzuschließen.

Warum besser einen Immobilienmakler mit Versicherung wählen?

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und einen sympathischen Immobilienmakler dazu. Er erklärt Ihnen alles ausführlich, der Kaufvertrag unterschrieben und dann folgt der Schreck: Einige Details über die Immobilie sind nicht so wie vom Vermittler angegeben. Jetzt ist es absolut vorteilhaft, wenn Sie einen Makler gewählt haben, der über die Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Damit ist er geschützt vor allen finanziellen Folgen eines Vermögensschadens. 

Dazu kann zum Beispiel gehören:
Sie haben ein Baugrundstück über den Makler gekauft, doch ist es leider zur Bebauung ungeeignet.

Das betreffende Objekt erhält einen falsch vom Immobilienmakler berechneten Verkehrswert und Sie haben entweder als Käufer zu viel bezahlt oder als Verkäufer viel zu wenig für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erhalten.

Das vom Immobilienmakler erstellte Gutachten zur Immobilie enthält grobe Fehler und jetzt können Sie Ihr Bauprojekt nicht so umsetzen wie geplant oder müssen mit höheren Kosten rechnen? Auch dann ist es hilfreich, wenn Ihr Makler abgesichert ist. 
Die Informationsweitergabe durch den Immobilienmakler in Sachen einer laufenden Mietsache führt zur falschen Kündigungsfrist und macht diese damit nichtig. Die entstandenen Verluste fallen ebenfalls unter die Vermögensschäden und sind nur abgedeckt, wenn der Immobilienmakler über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt.

Vermögensschadenhaftpflicht bei Verkauf empfehlenswert
Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer einer Immobilie oder eines Grundstückes sind Sie gut beraten, bei der Auswahl des Maklers auf die angesprochene Versicherung zu achten. Arbeiten Sie mit einem Immobilienkreditvermittler zusammen, dann ist er zum Abschluss dieser Versicherung gesetzlich verpflichtet. Pro Kalenderjahr beträgt dessen Deckungssumme max. 750.000€ und pro Schadensfall mindestens 450.000€. 

Immobilienmakler werden immer mehr zu Beratern und vermitteln nicht nur eine Immobilie. Daher ist auch ihre Verantwortung gestiegen in Bezug auf die Vermögenswerte ihrer Kunden. Egal wie versiert und erfahren der Makler auch ist, auch ihm können Fehler unterlaufen, die für den Betroffenen schwerwiegende und kostspielige Folgen haben können. Nur wenn der Immobilienmakler grob fahrlässig handelt, zum Beispiel durch das bewusste Anlügen seines Kunden oder das bewusste Verschweigen bekannter Mängel an der Immobilie, dem kann auch die Versicherung nicht helfen und damit bleibt auch der Kunde auf den Kosten und finanziellen Folgen sitzen. 

Makler mit Versicherung finden
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen, dann wählen Sie unbedingt einen Makler mit Versicherung. Fragen Sie ihn gezielt danach und lassen Sie sich die aktuelle Versicherungspolice in Kopie zeigen. 
Eine weitere Möglichkeit, den richtigen Makler zu finden, sind Webseiten der Versicherungsgesellschaften, auf denen in Maklerportalen nur versicherte Makler gelistet sind, die bei dem Versicherungsunternehmen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. 


Auch die bundesweiten oder landesweiten Immobilienverbände/Berufsverbände können bei der Suche nach einem versicherten Makler auf Anfrage behilflich sein. 

Die geprüften Immobilienmakler von Ihr-Maklervergleich sind verpflichtet eine vorliegende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Nachweis in unser System hoch zu laden.

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