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Die Auswirkungen der Energiekrise auf den Immobiliensektor

Die exorbitant gestiegenen Kosten für die Energie sind derzeit in aller Munde. Nahezu jede Privatperson ist direkt betroffen, da die Kosten starke Auswirkungen auf den monatlichen Geldbeutel haben. In der Immobilienbranche sind die Unternehmen, Eigentümer und Mieter ebenfalls betroffen. Die Große Koalition steuert mit verschiedenen Maßnahmen gegen den Trend und will die Betroffenen entlasten. In dem folgenden Artikel geben wir einen Überblick über die aktuellen Fakten und geplante Entlastungen.


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bekannt durch:

Was sind die wesentlichen Kosten für Mieter, Vermieter und Eigentümer?

Als sogenannte "zweite Miete" sind die Nebenkosten für Warmwasser, Heizung, Wartung, Reinigung, Winterdienst und weitere Betriebskosten seit Jahren im Gespräch.

Mit den enormen Preissteigerungen von Strom, Gas und Öl hat diese Debatte eine neue Dimension erhalten. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox sind die Preise (Stichtag 11.11.2022) für die Kilowattstunde Gas von durchschnittlich 10,9 Cent auf 19,6 Cent für Neukunden gestiegen.

Damit hat sich der Preis nahezu verdoppelt. Ähnliche Kostensteigerungen sind bei den Ölpreisen zu verzeichnen.

Parallel zu den steigenden Preisen für die Energie gibt es weitere Kosten, welche auf die Verbraucher zukommen. Dazu zählt unter anderem die CO2-Abgabe.

Wichtige Informationen zu der CO2-Steuer:

Mit der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Jahr 2021 sind Verbraucher von Öl und Gas zu einer CO2-Abgabe verpflichtet.

Derzeit liegt der Anteil der Abgabe bei circa 30 € pro Tonne CO2. Für einen Liter Heizöl sind Kosten von circa 9,5 Cent zu berücksichtigen. Für eine Kilowattstunde Erdgas fallen ca. 0,7 Cent an.

In den folgenden Jahren erhöht sich der Preis pro Tonne CO2 auf 55 €. Der Höchstsatz ist im Jahr 2027 erreicht. Mit dieser Gesetzgebung will die Regierung Anreize für moderne und grüne Heizsysteme schaffen.

Ab dem Jahr 2023 beteiligt die Regierung die Vermieter an den Abgaben. Abhängig von der Energiebilanz der Immobilie wird der Anteil der Kosten zwischen den Mietern und dem Vermieter aufgeteilt.

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Die Aufteilung der Kosten auf Basis des CO2-Ausstoßes:

Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto größer ist der Anteil des Vermieters an der CO2-Abgabe. In der folgenden Übersicht finden Sie die jeweiligen Anteile:

Anteil VermieterCO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr
0 %weniger als 12 Kilogramm
10 %12 bis 17 Kilogramm
20 %17 bis 22 Kilogramm
30 %22 bis 27 Kilogramm
40 %27 bis 32 Kilogramm
50 %32 bis 37 Kilogramm
60 %37 bis 42 Kilogramm
70 %42 bis 47 Kilogramm
80 %47 bis 52 Kilogramm
95 %mehr als 52 Kilogramm

Welche Entlastungen gibt es für die Verbraucher?

Der nahende Winter und die anstehende Heizperiode sorgt für viele Fragezeichen und Sorgen bei den Verbrauchern.

Wie sollen die exorbitant gestiegenen Heizkosten bezahlt werden? Mit unterschiedlichen Mitteln will die Bundesregierung entgegenwirken:

Eine Einmalzahlung und Energiepreisbremsen:

Nach zähen und langen Diskussionen hat sich die Bundesregierung auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Die viel debattierte Gasumlage wurde Ende des dritten Quartals wieder zurückgenommen.

An der damit verbundenen Reduzierung der Mehrwertsteuer hält die Bundesregierung fest. Somit sinkt die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % auf Gas.

Im Rahmen eines neuen Gesamtkonzeptes soll ein Abwehrschirm mit Hilfen von 200 Milliarden € die Verbraucher unterstützen. Der Beschluss der Bundesregierung vom 02.11.2022 enthält ein zweistufiges Konzept. Diese wurde von einer durch die Regierung einberufenen Expertenkommission fixiert.

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In Stufe 1 erfolgt eine Einmalzahlung des Abschlags für Gasbezieher. Diese einmalige Entlastung soll im Dezember 2022 realisiert werden, sodass für diesen Monat kein Abschlag bei einer Gasheizung zu leisten ist.

Um von dieser Lösung zu profitieren, ist ein maximaler Jahresverbrauch von 1.500 Megawattstunden festgelegt. Weiterhin muss die Abrechnung über ein Standardlastprofil erfolgen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss kein Abschlag für den Dezember 2022 geleistet werden.

Für Mieter erfolgt die Abrechnung und Erstattung innerhalb der Betriebskostenabrechnung 2022.

Mit Stufe 2 wird die Gaspreisbremse eingeführt. Die Einführung ist ab März 2023 gesichert und soll bis 2024 laufen. Die Bundesregierung prüft, inwiefern eine rückwirkende Entlastung ab 01.02.2023 realisierbar ist.

Bei der Gaspreisbremse wurde beschlossen, dass 80 % des Vorjahresverbrauchs subventioniert werden. Somit schafft die Regierung einen Anreiz, zu sparen. Zunächst zahlen die Verbraucher aus diesem Grund zunächst den Preis des Anbieters und erhalten die Subventionierung im Nachgang.

Bei einem Verbrauch von zum Beispiel 10.000 Kilowattstunden im Vorjahr zahlt der Verbraucher im aktuellen Jahr auf 8.000 Kilowattstunden einen reduzierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.

Bei einem aktuellen Preis von circa 20 Cent pro Kilowattstunde liegt die Ersparnis bei diesem Beispiel bei 640 € im Jahr.

Was passiert mit Verbrauchern von Öl?

Aktuell gibt es noch keinen Preisdeckel auf den Ölpreis. Aufgrund der stark angestiegenen Preise des Heizöls werden die Rufe nach einer Deckelung des Ölpreises lauter. Verschiedene Minister betonen in den Medien, dass für die Heizungen mit Öl ebenfalls ein Deckel erforderlich sei.

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Wie wird dem Anstieg bei den Strompreisen entgegengewirkt?

Ab dem Jahr 2023 hat die Bundesregierung ebenfalls eine Strompreisbremse beschlossen. Analog zu der Gaspreisbremse wird der Strompreis auf Basis des Vorjahresverbrauchs bis zu 80 % subventioniert.

Für diesen Verbrauch liegt der gedeckelte Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Der weitere Verbrauch wird mit den aktuellen Marktpreisen abgerechnet.

Welche Entscheidungen der Bundesregierung entlasten die Mieter und Eigentümer?

Es wurde zudem beschlossen, dass die EEG-Umlage seit dem 01.07.2022 entfällt. Diese Entscheidung trägt zu einer Entlastung bei. Für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen greift die einmalige 300 € Energiepauschale. Zudem wird es einen zweiten Heizkostenzuschuss für alle Bezieher von Wohngeld geben.

Die Erhöhung der CO2-Abgabe wurde um ein Jahr verschoben, sodass alle Folgeerhöhungen um ein weiteres Jahre nach hinten verschoben werden. Weiterhin profitieren alle Gas- und Stromverbraucher von den jeweiligen Deckelungen.

Warum sind die Kosten für Energie so drastisch gestiegen?

Die Bundesregierung wirkt mit den Maßnahmen den seit Ende 2020 stark ansteigenden Energiekosten entgegen. Ein Grund für die steigenden Preise ist das Anspringen der Industrie nach der Corona-Pandemie.

Ein großer weiterer Einflussfaktor ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Der Einkauf von russischem Gas ist deutlich teurer geworden und wird im Krieg als Druckmittel genutzt.

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