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  • 06. Januar 2016

Sachkundenachweis für Makler – die Diskussion geht weiter

Der gesetzliche Fach- und Sachkundenachweis für Makler kommt nun doch nicht zum 1. Januar 2016. Der Gesetzentwurf wird weiterhin diskutiert. Allerdings gehen Experten davon aus, dass sich die deutschen Immobilienmakler auf eine Nachweispflicht einstellen müssen – nur die Einzelheiten sind noch umstritten.


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bekannt durch:

Welche Bedingungen muss ein Immobilienmakler zukünftig erfüllen, um in der Vermittlung von Häusern, Wohnungen oder Gewerbeimmobilien tätig zu sein? Im Juli 2015 wurde ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. Dieser sollte eigentlich schon zum Jahreswechsel 2015/2016 in Kraft treten. Jetzt verzögert sich dieses Vorhaben. Denn neben den eigentlichen Inhalten der Sachkundeprüfung sind einige Punkte immer noch in der Diskussion. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • die Vorlage eines Führungszeugnisses,
  • eine externe Bonitätsauskunft,
  • die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Steuerbehörde sowie
  • eine Bestätigung über Insolvenzfreiheit.

Es steht bereits fest, dass alle Immobilienmakler in Deutschland zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gesetzlich verpflichtet werden. Zuständig für die Durchführung der Sachkundeprüfungen werden die örtlichen Industrie- und Handelskammern sein. Ob und wie die „alten Hasen” unter den Immobilienmaklern ebenfalls geprüft werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Denn diese haben durch ihre langjährige Praxis in der Regel schon nachgewiesen, dass sie für ihre Aufgabe befähigt sind. Deshalb werden für diese Experten wahrscheinlich großzügigere Kriterien zur Anwendung kommen. Ebenfalls interessant: Jeder Immobilienmakler wird zukünftig auch für die Sachkunde seiner Mitarbeiter Sorge tragen müssen

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Nach dem geltenden Gesetz reicht immer noch eine einfache Gewerbeerlaubnis aus, um als Immobilienmakler auf dem Markt aufzutreten.

Fachkenntnisse werden dafür bisher nicht verlangt. Eine missliche Lage, denn für viele Menschen stellen Immobilien den Hauptteil ihres Vermögens dar. Und auch in puncto Altersvorsorge wird Wohneigentum immer wichtiger. Die Vermittlung von Immobilien ist deshalb eine verantwortungsvolle Aufgabe. Kein Wunder, dass in Deutschland der Ruf nach verbindlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Immobilienmakler immer lauter wird. 
 

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Wir prüfen jeden Makler auf Herz und Nieren. Dabei kommen über 160 Kriterien zur Anwendung. Diese Kriterien gelten für alle – auch für Makler, die bereits seit vielen Jahren tätig sind. Zur Einstufung der geprüften Immobilienmakler auf Ihr-Maklervergleich.de gehört unter anderem ein Bonitätsscore, der von einem unabhängigen Prüfer vergeben wird. Schwarze Schafe werden dadurch von vornherein ausgeschlossen.

Referenzen, Kundenbewertungen und detaillierte Kommentare erleichtern die Auswahl für Kunden ganz erheblich.  Auch wenn das Gesetz zum Sachkundenachweis für Makler noch auf sich warten lässt: Auf Ihr-Maklervergleich.de finden Sie heute schon bewertete und geprüfte Immobilienmakler mit detaillierten, transparenten und zuverlässigen Bewertungen – Top Immobilienmakler. Auf diese Experten können Sie sich verlassen.

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Update News:

Am 27. April 2018 verabschiedete der deutsche Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung. Ab dem 1.8.2018 gilt für Immobilienmakler eine Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden in drei Jahren. Der Sachkundenachweis ist vorläufig vom Tisch. 

Der IVD Präsident Jürgen Michael Schick kritisiert die getroffene Regelung als deutlich hinter seinen Erwartungen.

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