Der Vertrag als rechtlich bindende Vereinbarung zwischen den Parteien, regelt die Dos and Don'ts für Ihren Immobilienverkauf. Passend ist deshalb das folgende Zitat "Abgeredet vor der Zeit gibt nachher keinen Streit."
Kann sich der Makler die Provision frei aussuchen und wer zahlt ihn? Gibt es unterschiedliche Provisionen bei Verkauf und Vermietung? Hier finden Sie viele Tipps und Tricks.
Wer seine Wohnung vermieten oder sein Haus verkaufen möchte, wird sich zu Beginn die Frage stellen, ob er für den Verkauf bzw. die Vermietung überhaupt einen Makler benötigt.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Änderungen in der Immobilienbranche und somit auch für die Immobilienmakler.
Mache ich alles alleine oder hole ich mir lieber einen Experten mit an Bord?
Ende August 2019 einigten sich die Parteien der großen Koalition auf einen Gesetzentwurf zum Thema Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Hiernach soll diejenige Person, die das Maklerbüro beauftragt, auch zumindest die Hälfte der Kosten übernehmen. Welche Chancen bietet das neue Gesetz?
Keinen Anspruch auf Provision zu haben ist wohl das mit Abstand schlimmste Szenario für einen Makler. Dies ist jedoch gar nicht so ungewöhnlich, wenn der Makler den Kunden nicht in wirksamer Weise über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Das Oberlandesgericht hat im folgenden Fall für den Kunden und gegen den Makler entschieden, der den Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht hat.
Am 23.12.2020 trat ein neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft. Was es damit auf sich hat, welche Änderungen wichtig sind und welche Auswirkungen Sie als Makler betreffen erfahren Sie im folgenden Artikel.
Der Vertrag als rechtlich bindende Vereinbarung zwischen den Parteien, regelt die Dos and Don'ts für Ihren Immobilienverkauf. Passend ist deshalb das folgende Zitat "Abgeredet vor der Zeit gibt nachher keinen Streit."
Kann sich der Makler die Provision frei aussuchen und wer zahlt ihn? Gibt es unterschiedliche Provisionen bei Verkauf und Vermietung? Hier finden Sie viele Tipps und Tricks.
Wer seine Wohnung vermieten oder sein Haus verkaufen möchte, wird sich zu Beginn die Frage stellen, ob er für den Verkauf bzw. die Vermietung überhaupt einen Makler benötigt.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Änderungen in der Immobilienbranche und somit auch für die Immobilienmakler.
Mache ich alles alleine oder hole ich mir lieber einen Experten mit an Bord?
Ende August 2019 einigten sich die Parteien der großen Koalition auf einen Gesetzentwurf zum Thema Bestellerprinzip bei Immobilienverkäufen. Hiernach soll diejenige Person, die das Maklerbüro beauftragt, auch zumindest die Hälfte der Kosten übernehmen. Welche Chancen bietet das neue Gesetz?
Keinen Anspruch auf Provision zu haben ist wohl das mit Abstand schlimmste Szenario für einen Makler. Dies ist jedoch gar nicht so ungewöhnlich, wenn der Makler den Kunden nicht in wirksamer Weise über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Das Oberlandesgericht hat im folgenden Fall für den Kunden und gegen den Makler entschieden, der den Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht hat.
Am 23.12.2020 trat ein neues Gesetz zur Maklercourtage in Kraft. Was es damit auf sich hat, welche Änderungen wichtig sind und welche Auswirkungen Sie als Makler betreffen erfahren Sie im folgenden Artikel.